
Der Billbrookkreis richtet einen Appell an das Bundesverfassungsgericht

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So berichtet der herausgebende Billbrookkreis darüber, dass sich der Vorstand des Unternehmernetzwerkes in einer kritischen Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht gewandt hat – vor dem Hintergrund des Klimabeschlusses von 2021 und jüngster Verfassungsbeschwerden von Umweltorganisationen gegen eine aus deren Sicht unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung. Unter Federführung von Rechtsanwalt Dr. Dietmar Buchholz und in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, Experte für erneuerbare Energien und Aufsichtsratsvorsitzender der Aurubis AG, hat der Billbrookkreis-Vorstand „umstrittene Klimamodelle und -berechnungen, grüne Transformation bis spätestens 2045, die Folgen einer fortschreitenden Deindustrialisierung sowie massive Einschränkungen für die Bevölkerung umfassend beleuchtet“.
Der Appell des Billbrookkreises: „Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommt eine herausragende Bedeutung zu. Es darf vom Bundesverfassungsgericht eine ideologiefreie, realistische und umfassende Abwägung der widerstreitenden Grundrechte erwartet werden. Ebenso eine umfassende und offene Auseinandersetzung wissenschaftlicher Meinungen, die sich nicht allein auf der Wiedergabe sogenannter herrschender Meinungen erschöpft. Eine Fokussierung ausschließlich auf zukünftige Generationen wird angesichts der Vielzahl noch ungeklärter, offener wissenschaftlicher Fragestellungen im Rahmen der Klimadebatte und Lösungen, dem Anliegen breiter Bevölkerungsschichten nicht gerecht.“